An- und Abmeldung, Gebühren, Schulordnung

Wir freuen uns, wenn Sie sich zur Teilnahme am Musikunterricht an der Musikschule Buchbach entschlossen haben! Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Informationen über den Vereinsbeitritt, die Anmeldung zum Unterricht und die Gebühren.

Anmeldung und Beitritt

Die Anmeldung zum Musikunterricht erfolgt für jede/n Schüler/in einzeln mit dem Anmeldeformular, in dem die Unterrichtsfächer gewählt werden.

Die Anmeldung gilt für mindestens ein Unterrichtshalbjahr und verlängert sich automatisch, sofern keine fristgerechte, schriftliche Kündigung oder veränderte Fächerwahl erfolgt. Schüler/innen, die das Unterrichtsfach wechseln, melden sich bitte mit Hilfe des Anmeldeformulars entsprechend um. Die Anmeldung ist gültig, wenn der Abbuchungsauftrag für die Unterrichtsgebühr ausgefüllt und unterzeichnet ist und der/die Schüler/in, oder der/die Erziehungsberechtigte Mitglied im Verein ist.

Die “Musikschule Buchbach” wird vom Verein für Musikunterricht in Buchbach e.V. getragen und ehrenamtlich verwaltet. Der Verein tritt als Vermittler zwischen Musikschüler/in und Musiklehrer/in auf.

Die Teilnahme am Musikunterricht erfordert die Mitgliedschaft im Verein. Mitglied des Vereins wird der/die volljährige Schüler/in, bei minderjährigen Schülern der/die Erziehungsberechtigte, durch die einmalige Unterzeichnung der Beitrittserklärung und des Abbuchungsauftrags für den Mitgliederbeitrag. Der Jahresbeitrag für die Vereinsmitgliedschaft beträgt derzeit 15 Euro und wird einmal jährlich vom Konto abgebucht. Mit den Beiträgen finanziert der Verein die Geschwister- und Familienermäßigung, die Neuanschaffung und Wartung von Musikinstrumenten sowie diverse Versicherungsbeiträge.

Die Anmelde- und Beitrittsdokumente finden Sie hier. Bitte unterschreiben Sie auch die Einwilligung zur Nutzung von Bild- und Textrechten.

Die Anmeldungen müssen bis spätestens zu Beginn des Schulhalbjahres bei der Geschäftsleitung des Musikunterrichts eingehen.

Wir bitten um Verständnis, dass seitens der Musikschule weder Anspruch auf einen bestimmten Musiklehrer noch auf bestimmte Unterrichtszeiten gewährt werden kann.

Unterrichtsgebühren

Einzelunterricht

30 Minuten 330,- EUR (pro Halbjahr)
45 Minuten 495,- EUR (pro Halbjahr)
60 Minuten 660,- EUR (pro Halbjahr)

Gruppenunterricht

2 Schüler, 45 Minuten je 248,- EUR (pro Halbjahr)
2 Schüler, 60 Minuten je 330,- EUR (pro Halbjahr)
3 Schüler, 45 Minuten je 165,- EUR (pro Halbjahr)
3 Schüler, 60 Minuten je 220,- EUR (pro Halbjahr)

Musikgarten

45 Minuten (ca. 17 Einheiten) je 143,- EUR (pro Halbjahr)

Musikalische Früherziehung

45 Minuten in Gruppen je 88,- EUR (pro Halbjahr) zzgl. Materialkosten

Flötengruppe

Gruppe bis 3 Schüler, 30 Minuten je 99,- EUR (pro Halbjahr)

Eine Familien- und Mehrfachermäßigung wird ohne Antrag gewährt und beträgt halbjährlich je Schüler/je Unterricht 15,- EUR. Für Schüler des Musikgartens, der musikalischen Früherziehung und Flöte wird keine Ermäßigung gewährt. Sie werden für eine Ermäßigung auch nicht angerechnet.

Die Marktgemeinde Buchbach bezuschusst bis auf weiteres die Unterrichtsgebühren für gemeindeansässige minderjährige Schüler mit halbjährlich 40,- EUR. Dieser Zuschuss wird bei der Gebührenabbuchung automatisch berücksichtigt.

Es sind verschiedene Leihinstrumente verfügbar. Bitte kontaktieren Sie uns oder die Lehrer.

Der Vorstand überprüft die Regelung der Mitgliedsbeiträge und Unterrichtsgebühren in regelmäßigen Abständen und behält sich Änderungen zu Beginn eines neuen Schuljahres vor.

Die o.g. Unterrichtskosten werden zu 100% an die Musiklehrer weitergeleitet.

Schulordnung

Der Unterricht findet gemäß Vereinbarung mit der Marktgemeinde Buchbach in der Grund- u. Hauptschule Buchbach statt. Die Hausordnung und Weisungen der Hausverwaltung sind einzuhalten.

Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Ferien- und Feiertagsordnung richten sich nach den in allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen.

Der Unterricht wird als Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. Wünsche der Eltern werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt; über die endgültige Einteilung für den Unterricht entscheidet die Geschäftsleitung im Einvernehmen mit den Lehrern und nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten.

Veranstaltungen wie das Schülerkonzert des “Vereins für Musikunterricht ” sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts.

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Eltern werden dringend gebeten, kranke Schüler nicht in den Unterricht zu schicken. Bei ansteckenden Krankheiten besteht Meldepflicht.

Ein Fehlen beim Unterricht ist der Lehrkraft oder der Geschäftsleitung rechtzeitig mitzuteilen.

Unterrichtsausfälle

Vom Schüler verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückgabe der Unterrichtsgebühren. Nur bei Erkrankung des Schülers von mehr als drei zusammenhängenden Unterrichtswochen wird die entsprechende Gebühr am Ende des Unterrichtsjahres auf schriftlichen Antrag erstattet.

Pro Halbjahr ist eine Unterrichtsstunde, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfällt, gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Unterrichtsjahres auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.

Beendet ein Schüler während des laufenden Unterrichtshalbjahres den Unterricht, wird die Halbjahresgebühr einbehalten. Ausnahmeregelungen bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsleitung.

Zur Anmeldung